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Preisinformationen

Berechnungsgrundlage Dolmetscherdienste

Während sich die Vergütung von Dolmetschleistungen für gerichtlich-behördliche Auftraggeber nach dem Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz (JVEG, Stundensätze in Höhe von 85,00 € zzgl. MwSt.) richtet, sind die Preise in der freien Marktwirtschaft unterschiedlich hoch und werden für jeden Dolmetscheinsatz individuell festgelegt.

Das Dolmetschhonorar ist dabei transparent gestaltet und wird auf Basis des tatsächlich anfallenden Zeitaufwands berechnet.

Hierbei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Projektmanagement
  • Dolmetschart
  • Terminologische sowie inhaltliche Vorbereitung/Briefing
  • Anfahrtszeit
  • Anwesenheit/Dolmetschen
  • Rückfahrzeit

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