Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden

Als ein Schwerpunkt meiner Arbeit haben sich mittlerweile beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aller Art erwiesen. Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel vor Gericht oder zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben eines bestimmten Landes verwendet und können ausschließlich von einem in Deutschland gerichtlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzer vorgenommen werden. 

original-stempel

Apostillen

Die sogenannte „Haager Apostille“ bestätigt die Echtheit der Unterschrift der Person, die das Dokument (beispielsweise eine Heiratsurkunde) ausgestellt hat. Sie wird von einer autorisierten Stelle nach dem im Haager Hauptübereinkommen festgelegten Muster ausgestellt. In Deutschland sind es je nach Bundesland unterschiedliche Behörden, die eine Apostille ausstellen. Ist auf Ihrem zu übersetzenden Dokument eine Apostille angebracht, so muss diese ebenfalls übersetzt werden. Für den Fall, dass eine Apostille für ein ausländisches Dokument benötigt wird, muss sie vor Ort im jeweiligen Land beantragt werden.

Beispiele für beglaubigte Übersetzungen:

  • Abiturzeugnisse
  • Amtliche Urkunden
  • Arbeitszeugnisse
  • Apostillen
  • Bescheinigungen aller Art
  • Diplome
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Erbscheine
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Hochschulzeugnisse
  • Kontoauszüge
  • Meldebescheinigungen
  • Notarielle Urkunden
  • Personalausweise
  • Personenstandsurkunden
  • Reisepässe
  • Scheidungsurteile
  • Schulzeugnisse
  • Sterbeurkunden
  • Steuerunterlagen
  • Testamente
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Verträge jeder Art
  • Vollmachten
  • Zertifikate
Zum Seitenanfang